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   BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81   

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BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81 (https://dejure.org/1981,1859)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1981 - 1 StR 496/81 (https://dejure.org/1981,1859)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 496/81 (https://dejure.org/1981,1859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln - Beweisantrag durch die Vernehmung eines Polizeibeamten - Anerkennung eines Observationsberichts als Zeugnis - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 79
  • StV 1982, 56
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81
    Mit Hilfe eines Observationsberichts hätte allerdings geklärt werden können, wer observierte und was er über seine Observation zu Papier brachte (BGHSt 6, 209, 212 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; Alsberg/Nüse a.a.O. S. 306).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81
    Als Beweismittel für die Beweisbehauptung kommt der Observationsbericht überhaupt nicht in Betracht, weil § 250 StPO die Verlesung (Inhaltskonstatierung) von Urkunden, die Wahrnehmungen wiedergeben, insoweit ausschließt, als die Verlesung (Inhaltskonstatierung) an die Stelle der Vernehmung desjenigen treten soll, der wahrgenommen hat und vernommen werden kann - falls die Urkunden zu Beweiszwecken erstellt sind und sich zu dem für das gegenständliche Strafverfahren wesentlichen Beweisthema äußern (BGHSt 20, 160, 161).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81
    In Fällen, in denen das öffentliche Interesse tatsächlich der Vernehmung eines Gewährsmannes in öffentlicher Hauptverhandlung selbst dann entgegensteht, wenn die Aussagepflicht zur Person eingeschränkt wird, kommen als Mittel zur Ermöglichung der Beweiserhebung wie auch der Wahrung des öffentlichen Interesses in Betracht: Vernehmung in nichtöffentlicher Verhandlung (vgl. BGHSt 3, 344, 345; BGH, Urt. vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 - bei Holtz MDR 1980, 273), Vernehmung des Informanten durch den beauftragten oder ersuchten Richter (notfalls in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers) i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO, Vernehmung des unmittelbaren Zeugen (Informanten) durch die Polizei i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO, schließlich auch Einholung einer schriftlichen Äußerung dieses Zeugen i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34, 35; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770) [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80].
  • BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79

    Sachgemäße Dolmetschertätigkeit einer zugezogenen Dolmetscherin - Ausnahmen von

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81
    In Fällen, in denen das öffentliche Interesse tatsächlich der Vernehmung eines Gewährsmannes in öffentlicher Hauptverhandlung selbst dann entgegensteht, wenn die Aussagepflicht zur Person eingeschränkt wird, kommen als Mittel zur Ermöglichung der Beweiserhebung wie auch der Wahrung des öffentlichen Interesses in Betracht: Vernehmung in nichtöffentlicher Verhandlung (vgl. BGHSt 3, 344, 345; BGH, Urt. vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 - bei Holtz MDR 1980, 273), Vernehmung des Informanten durch den beauftragten oder ersuchten Richter (notfalls in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers) i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO, Vernehmung des unmittelbaren Zeugen (Informanten) durch die Polizei i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO, schließlich auch Einholung einer schriftlichen Äußerung dieses Zeugen i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34, 35; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770) [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80].
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81
    In Fällen, in denen das öffentliche Interesse tatsächlich der Vernehmung eines Gewährsmannes in öffentlicher Hauptverhandlung selbst dann entgegensteht, wenn die Aussagepflicht zur Person eingeschränkt wird, kommen als Mittel zur Ermöglichung der Beweiserhebung wie auch der Wahrung des öffentlichen Interesses in Betracht: Vernehmung in nichtöffentlicher Verhandlung (vgl. BGHSt 3, 344, 345; BGH, Urt. vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 - bei Holtz MDR 1980, 273), Vernehmung des Informanten durch den beauftragten oder ersuchten Richter (notfalls in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers) i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO, Vernehmung des unmittelbaren Zeugen (Informanten) durch die Polizei i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO, schließlich auch Einholung einer schriftlichen Äußerung dieses Zeugen i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34, 35; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770) [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80].
  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81
    In Fällen, in denen das öffentliche Interesse tatsächlich der Vernehmung eines Gewährsmannes in öffentlicher Hauptverhandlung selbst dann entgegensteht, wenn die Aussagepflicht zur Person eingeschränkt wird, kommen als Mittel zur Ermöglichung der Beweiserhebung wie auch der Wahrung des öffentlichen Interesses in Betracht: Vernehmung in nichtöffentlicher Verhandlung (vgl. BGHSt 3, 344, 345; BGH, Urt. vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 - bei Holtz MDR 1980, 273), Vernehmung des Informanten durch den beauftragten oder ersuchten Richter (notfalls in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers) i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO, Vernehmung des unmittelbaren Zeugen (Informanten) durch die Polizei i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO, schließlich auch Einholung einer schriftlichen Äußerung dieses Zeugen i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34, 35; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770) [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80].
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81
    In Fällen, in denen das öffentliche Interesse tatsächlich der Vernehmung eines Gewährsmannes in öffentlicher Hauptverhandlung selbst dann entgegensteht, wenn die Aussagepflicht zur Person eingeschränkt wird, kommen als Mittel zur Ermöglichung der Beweiserhebung wie auch der Wahrung des öffentlichen Interesses in Betracht: Vernehmung in nichtöffentlicher Verhandlung (vgl. BGHSt 3, 344, 345; BGH, Urt. vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 - bei Holtz MDR 1980, 273), Vernehmung des Informanten durch den beauftragten oder ersuchten Richter (notfalls in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers) i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO, Vernehmung des unmittelbaren Zeugen (Informanten) durch die Polizei i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO, schließlich auch Einholung einer schriftlichen Äußerung dieses Zeugen i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34, 35; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770) [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80].
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81
    In Fällen, in denen das öffentliche Interesse tatsächlich der Vernehmung eines Gewährsmannes in öffentlicher Hauptverhandlung selbst dann entgegensteht, wenn die Aussagepflicht zur Person eingeschränkt wird, kommen als Mittel zur Ermöglichung der Beweiserhebung wie auch der Wahrung des öffentlichen Interesses in Betracht: Vernehmung in nichtöffentlicher Verhandlung (vgl. BGHSt 3, 344, 345; BGH, Urt. vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 - bei Holtz MDR 1980, 273), Vernehmung des Informanten durch den beauftragten oder ersuchten Richter (notfalls in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers) i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO, Vernehmung des unmittelbaren Zeugen (Informanten) durch die Polizei i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO, schließlich auch Einholung einer schriftlichen Äußerung dieses Zeugen i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34, 35; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770) [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80].
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81
    In Fällen, in denen das öffentliche Interesse tatsächlich der Vernehmung eines Gewährsmannes in öffentlicher Hauptverhandlung selbst dann entgegensteht, wenn die Aussagepflicht zur Person eingeschränkt wird, kommen als Mittel zur Ermöglichung der Beweiserhebung wie auch der Wahrung des öffentlichen Interesses in Betracht: Vernehmung in nichtöffentlicher Verhandlung (vgl. BGHSt 3, 344, 345; BGH, Urt. vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 - bei Holtz MDR 1980, 273), Vernehmung des Informanten durch den beauftragten oder ersuchten Richter (notfalls in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers) i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO, Vernehmung des unmittelbaren Zeugen (Informanten) durch die Polizei i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO, schließlich auch Einholung einer schriftlichen Äußerung dieses Zeugen i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34, 35; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770) [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80].
  • BGH, 16.12.1952 - 1 StR 528/52

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Zeugenvernehmung - Abwägung zwischen

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81
    In Fällen, in denen das öffentliche Interesse tatsächlich der Vernehmung eines Gewährsmannes in öffentlicher Hauptverhandlung selbst dann entgegensteht, wenn die Aussagepflicht zur Person eingeschränkt wird, kommen als Mittel zur Ermöglichung der Beweiserhebung wie auch der Wahrung des öffentlichen Interesses in Betracht: Vernehmung in nichtöffentlicher Verhandlung (vgl. BGHSt 3, 344, 345; BGH, Urt. vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 - bei Holtz MDR 1980, 273), Vernehmung des Informanten durch den beauftragten oder ersuchten Richter (notfalls in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers) i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO, Vernehmung des unmittelbaren Zeugen (Informanten) durch die Polizei i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO, schließlich auch Einholung einer schriftlichen Äußerung dieses Zeugen i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34, 35; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770) [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80].
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Richtig ist auch, daß deren Forschungsberichte nicht etwa deshalb dem Urkundenbeweis unzugänglich waren, weil sie eine - zu Beweiszwecken abgefaßte - schriftliche Erklärung im Sinne des § 250 Satz 2 StPO darstellten (vgl. dazu BGHSt 20, 160 sowie BGH NStZ 1982, 79).
  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    In den Katalog der in Betracht kommenden Modalitäten (vgl. dazu BVerfG a.a.O. S. 286/287; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 31, 148, 156; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1981, 270; 1982, 79), deren Einhaltung die Behörde mit "zureichender Begründung" (BGHSt 31, 148, 155) nach dem Grundsatz verlangen kann, daß die Beeinträchtigung justizförmiger Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) und des Verteidigungsinteresses nicht weiter gehen darf, als berücksichtigungsfähige Gesichtspunkte des "Staatswohls" (BVerfG a.a.O. S. 289) es unabdingbar erfordern, gehört auch die Entfernung des Angeklagten während der Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung (zweifelnd BGH NStZ 1982, 42).

    Ihre Anerkennung als geeignetes Mittel zur Lösung des Konflikts zwischen dem öffentlichen Interesse an der Abschirmung eines Zeugen einerseits, dem Gebot, eine möglichst zuverlässige Beweisgrundlage zu gewinnen, und dem Verteidigungsinteresse andererseits (vgl. BVerfG a.a.O. S. 286; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; BGH NJW 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 79), umschließt die Anerkennung der zeitweiligen Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer als geringfügigeren Eingriff.

    Genügt er - eventuell in Verbindung mit dem Ausschluß der Öffentlichkeit (vgl. BVerfG a.a.O. S. 286; BGH NStZ 1982, 79) - zur Bewältigung des Interessenwiderstreits, braucht und darf nicht auf die kommissarische Vernehmung zurückgegriffen werden.

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Allerdings war die Verlesung des Vermerks nach § 256 StPO zu Beweiszwecken nicht zulässig; denn diese Bestimmung gestattet es nicht, solche Zeugnisse der Strafverfolgungsbehörden zu verlesen, die - wie es hier der Fall ist - die Grundlagen der Sachentscheidung im anhängigen Verfahren betreffen (BGH NStZ 1982, 79 - Observationsbericht; KK-Mayr StPO 2. Aufl. § 256 Rdn. 5 m.w.N.).
  • LG Berlin, 19.02.2014 - 533 KLs 33/13

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung von polizeilichen

    Die zitierten Stimmen stützen sich allerdings - ergänzend zu eher knappen Begründungen - in erster Linie auf die Entscheidung BGH, NStZ 1982, 79.
  • BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die

    Er ist an sich verpflichtet, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (vgl. BGHSt 31, 148, 152; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 79).
  • BGH, 26.10.1994 - 2 StR 392/94

    Behördengutachten - Bericht über Ermittlungen - Behörde

    Anlaß des Verfahrens entstanden sind, nicht zu den Zeugnissen oder Gutachten im Sinne der genannten Vorschrift gehören (BGH NStZ 1982, 79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 256 Rdn. 22).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

    Ein denkbarer Weg ist die Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder seines Verteidigers, letzteres jedenfalls dann, wenn die Beweiserhebung (auch) der Entlastung des Angeklagten dient und andernfalls der Verlust des Beweismittels zu befürchten ist (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 40; 1982, 79; BGH, Urt. vom 5.11.1982 - 2 StR 250/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 755/81

    Strafprozeßrecht: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei behördlicher Sperrerklärung

    Ist die Behörde der Ansicht, daß der Zeuge auf dessen Erreichbarkeit ein Auskunftsverlangen abzielt, nicht für die Beweisaufnahme in öffentlicher Hauptverhandlung in den üblichen prozessualen Formen zur Verfügung gestellt werden kann, muß sie prüfen, ob das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung des Beweismittels und die Pflicht, eine möglichst zuverlässige Beweisgrundlage zu gewinnen, dennoch zu einem der Beschaffenheit des Interessenwiderstreits gerecht werdenden Ausgleich gebracht werden können (BVerfGE 57, 250, 284 ff [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] = BVerfG NJW 1981, 1719, 1724, 1725 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 496/81 - vgl. auch Gribbohm NJW 1981, 305 [BGH 15.10.1980 - IVb ZR 503/80]).
  • BGH, 24.03.1987 - 5 StR 680/86

    Gültigkeit einer Schöffenwahl bei Nichtberücksichtigung einer Vorschlagsliste aus

    Das Urteil des 1. Strafsenats vom 27. Oktober 1981 (1 StR 496/81 = NStZ 1982, 79) steht nicht entgegen.
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